Immobilieninvestitionen in Griechenland

Griechenland steht für Veränderung und Fortschritt. Dieses weltoffene Land bemüht sich darum, Investoren anzuziehen, um die schwere Wirtschaftskrise der letzten zehn Jahre zu überwinden. In diesem Artikel stellen wir zusammen, was wir Investoren empfehlen, die in Griechenland in Immobilien investieren möchten.

Es handelt sich um Investoren, die über ausreichendes Privatvermögen verfügen oder Geschäftsleute sind, die Sonne, Meer aber auch die Sicherheit des Landes schätzen, da die große Wirtschaftskrise die Immobilienpreise im Land auf ein attraktives Niveau gesenkt hat. Anstatt in anderen mediterranen oder europäischen Ländern zu investieren, erkennen sie, dass es ein guter Zeitpunkt ist, Immobilien in Griechenland zu erwerben.

Wir versuchen uns in die Situation und Lage der zukünftigen Investoren zu versetzen, um sie zu Fragen der rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes zu unterstützen. Aus Liebe zu unserem Land setzen wir uns gerne für Ihre Investitionen ein.

Unsere Kanzlei verfügt über ein professionelles und leistungsstarkes Team, welches Investitionen steuerlich sicher und zuverlässig plant.

Unser Hauptziel ist es, potenzielle Investoren alle Schritte zu erklären, die sie vor dem Erwerb einer Immobilie in Griechenland vornehmen sollten und dann alle weiteren Maßnahmen, die während der Eigentums- und Nutzungsphase anfallen.

Überprüfung der zur Investition angebotenen Immobilie

Wir kümmern uns um die vorvertragliche Prüfung, also der Überprüfung des zu erwerbenden Vermögenswertes. Dann folgt die detaillierte Steuerplanung. Wir führen zunächst eine steuerliche Planung für den Gegenstand der Investition durch, d.h. wir überprüfen, ob der zukünftige Kauf durch eine natürliche Person erfolgen wird, ob dieser Kauf von einer ausländischen Person selbst oder durch eine juristische Person getätigt wird. Letzterer wird aufgrund steuerlicher Vorteile sowohl beim Erwerb als auch beim Eigentum und Nutzung der Immobilie bevorzugt.Selbstverständlich erfolgt die Steuerplanung neben der Art der Person, die investieren möchte, auch im Gegenstand der Investition. Man unterscheidet zwischen dem Fall eines Asset Deals, d.h., wenn die Immobilie als Immobilie selbst erworben wird, und dem Erwerb einer Immobilie durch den Erwerb von Aktien z.B. einer Aktiengesellschaft, die das Grundstück besitzt.Leitfaden für uns ist das Vorhaben der Käufer zu erfahren, wie sie mit ihren Vermögen umgehen und es nutzen möchten, da sich hieraus eine Reihe von steuerlichen Fragestellungen ergibt. Unser Steuerplanungsleitfaden umfasst ebenfalls die Sonder-Immobiliensteuer (griechisch EFA). Fakt ist, dass vom Investor möglicherweise eine jährliche Steuer von 15 % des Immobilienwertes zu zahlen ist. Dies kann unter Umständen Folgen für eine Investition in Griechenland haben und vor allem, wenn der neue Hauptinvestor für die Schulden des derzeitigen Verkäufers verantwortlich ist. Es ist klar, dass es auf der Ebene der Einkommensteuer einen großen Unterschied gibt zwischen dem Wunsch der Investoren, eine Immobilie zu erwerben, um für zwei Monate nach Zakynthos, einer wunderschönen griechischen Insel, zu reisen und dort ihren Urlaub zu verbringen und dem Fall, wenn sie die Immobilie vermieten möchten, während der restlichen Zeit ihrer Abwesenheit. Und natürlich macht es einen Unterschied, ob sie einen systematischen Kauf und Verkauf von Immobilien in Griechenland tätigen möchten, wobei sie natürlich die Preisschwankungen auf dem Immobilienmarkt gewinnbringend ausnutzen wollen. So ist beispielsweise bei der Vermietung einer Immobilie bei gleichzeitiger Erbringung anderer Dienstleistungen die Prüfung der Konzeption des Investors sehr wichtig, da der steuerliche Wohnsitz der Person in Griechenland angemeldet werden muss.In der Planungsphase der Investition ist ein Teil der Planung die notwendige Finanzierung durch die Aufnahme eines Kredits bei einer griechischen oder ausländischen Bank. Besteht kein Finanzierungsbedarf erfolgt unmittelbar die Umsetzung der Transaktion, die Verhandlungsphase, der Abschluss der Vertragsunterzeichnung, das bekannte Verfahren mit der Übertragung an das Grundbuchamt und der Eintragung ins Katasteramt sowie natürlich die Nutzung der Immobilie.Bei der Prüfung der zu erwerbenden Immobilie werden unsererseits vier Punkte berücksichtigt: a) die rechtliche Überprüfung, b) die steuerliche Überprüfung, c) die technische Überprüfung, die von einem technischen Gutachter durchgeführt wird und hauptsächlich Fragen der städtebaulichen und baurechtlichen Rechtmäßigkeit betrifft, und natürlich d) die Überprüfung der finanziellen Verhältnisse, die wir hauptsächlich im Falle des Erwerbs von Gesellschaftsaktien finden, um das Eigentum zu erwerben, d.h. im Fall des Share Deals.Der Grund, warum sich diese vier Punkte überschneiden, ist zweierlei. Einerseits gibt es keine chronologische Reihenfolge oder Priorität, nach der wir diese Überprüfungen durchführen. Andererseits, weil wir glauben, dass es für einen schnelleren Abschluss der Transaktion sehr wichtig ist, diese Überprüfungen parallel durchzuführen.Ein Gedanke zur rechtlichen Überprüfung: Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass die rechtliche Überprüfung ein Teil ist, den wir alle als Überprüfung der Eigentumsrechte und Belastungen des Eigentums im Grundbuchamt kennen. Bei Großinvestitionen, bei denen es sich bei den zu erwerbenden Vermögensgegenständen um Aktien einer Aktiengesellschaft handelt, bedeutet rechtliche Überprüfung jedoch die Überprüfung aller Aspekte der zu erwerbenden Aktiengesellschaft.Als Anhaltspunkt finden Sie nachfolgende Überprüfungen, die wir unternehmen: a) Die Gesellschaftsdokumente, die Satzung, die Aktientitel, das Aktienbuch, verschiedene Handelsverträge und die zu erwerbenden Gesellschaft. b) Recherche, ob Darlehensverpflichtungen bestehen oder ob Mietverträge vorhanden sind usw. c) Ob es eingetragene Warenzeichen (Marken) gibt, um zu überprüfen, ob alle rechtlichen Verfahren eingehalten wurden. d) Ob es Arbeitsverträge und Personal gibt. e) Ob Steuerkonformität vorliegt oder wir mit diversen „Unklarheiten“ in unseren Finanzen rechnen müssen. f) Ob Gerichtsentscheidungen anhängig sind, die später Kosten in Höhe von mehreren Tausend oder sogar Millionen Euro verursachen können.Zum Abschluss des Überprüfungsabschnitts haben wir einige Punkte aufgelistet, die von uns besondere Aufmerksamkeit erfordern.Wir befinden uns in Griechenland. Hier ist die Küstenlinie riesig und es gibt viele Strände, Küsten und archäologische Stätten. Es ist außerordentlich wichtig, mit der Immobilie, die wir untersuchen, vorsichtig umzugehen, da es tatsächlich den Schutzbestimmungen für die Küste und den Strand unterliegen kann. Es ist auch möglich, dass die von uns untersuchte Immobilie von archäologischem Interesse ist, sich in einem Industriegebiet mit den für diese Gebiete geltenden Beschränkungen, in einem Naturschutz- oder in einem Waldgebiet befindet.Natürlich sind auch einige Fragen der technischen Überprüfung von großer Bedeutung sowie die elektronische Gebäudeidentität, was etwas Neues und voller Herausforderungen ist. Es reicht nicht aus, nur eine gewöhnliche Besichtigung der Immobilie durchzuführen. Wir benötigen auch einen sicheren Ansatz und eine angemessene Planung.Um zu beantworten, was im Interesse des Investors liegt, müssen wir sowohl das Unternehmen, das die Immobilie besitzt (Share Deal), als auch die Immobilie selbst (Asset Deal) überprüft haben. Die Überprüfung der Immobilie selbst bedeutet nicht nur eine einfache rechtliche Überprüfung und einen Besuch im Grundbuchamt, um uns über etwaige Belastungen, Pfändungen, Titeln in Bezug auf der Immobilie zu informieren, sondern jetzt ist es ein vielfach kompliziertes Verfahren geworden, das viele andere Fachrichtungen wie Bauingenieure, Stadtplaner usw. einbezieht. Gleichzeitig ist es sehr wichtig, den Hintergrund, auf dem sich das Grundstück befindet, kontrollieren zu können. Handelt es sich, um ein Unternehmen? Sind es mehrere Unternehmen? Ist das Unternehmen inländisch oder ausländisch?

Steuerliche Planung

Ein wichtiges Instrument bei jeder Investition ist die steuerliche Planung. Gleiches gilt für Investitionen in Immobilien, insbesondere für Investoren aus dem Ausland. Die übliche Frage eines jeden Investors ist, was die beste steuerliche Planung ist, um den maximalen Steuervorteil zu gewährleisten und den Steueraufwand, aber auch das Steuerrisiko zu minimieren.Wenn wir also über Steuervorteile sprechen, sowohl in der Phase des Erwerbs als auch in der Phase der Nutzung und Verwaltung des Eigentums, müssen wir immer bedenken, dass die Planung, die wir durchführen, auf eine reale Situation abzielen sollte, die einen geschäftlichen und finanziellen Zweck hat, damit wir nicht riskieren, dass es sich um eine Methode handelt, die letztendlich der Steuerhinterziehung dient.Es gibt zwei grundlegende Investitionsoptionen.Die eine Möglichkeit besteht darin, dass unser Investor die Immobilie direkt als natürliche Person erwirbt, was wir tatsächlich als Asset Deal bezeichnen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass unser Investor die Immobilie über ein Unternehmen kauft, das entweder neu gegründet wird oder über ein bestehendes Unternehmen sich bezieht, welches bereits die Immobilie besitzt.Der erste Punkt, der berücksichtigt werden muss, ist die Jurisdiktion, die im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Griechenland und diversen Ländern besteht, damit am Ende der Ausschüttung von Dividenden und der Zahlung von Zinsen eine günstige Besteuerung erzielt wird. Das nennen wir „Treaty-Shopping‟.Der zweite grundlegende Punkt ist, einen geschäftlichen und wirtschaftlich legitimen Zweck zu verfolgen, um nicht in den Verdacht auf Steuerhinterziehung zu geraten.Ein dritter Punkt ist die Finanzierung der Investition. Gerade wenn wir es mit einem Unternehmen zu tun haben, gibt es zwei Formen der Investition und Finanzierung: die Innen- und die Außenfinanzierung. Bei der Innenfinanzierung handelt es sich, um den Mittelzufluss der Gesellschafter selbst, entweder bei der Gründung der Gesellschaft oder bei der anschließenden möglichen Erhöhung des Grundkapitals. Außenfinanzierung bedeutet Aufnahme eines Bankdarlehens bei einer griechischen oder ausländischen Bank oder Ausgabe eines Schuldscheindarlehens, das übrigens, wenn es sich um eine inländische Aktiengesellschaft handelt, eine sehr günstige Steuerregelung hat. Bei größeren Investitionen bevorzugen wir in der Regel die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens, da dadurch Steuerersparnisse erzielt werden können. Es entstehen zinsabzugsfähige Aufwendungen, die das zu Versteuernde reduzieren.Ein weiterer Punkt ist, wie wir den Betrag für den Erwerb der Immobilie rechtfertigen können. An dieser Stelle ist zu betonen, dass es bei ausländischen natürlichen Personen keine Frage der Rechtfertigung, also der Kosten des Erwerbs der Immobilie gibt, sofern der Ausländer tatsächlich einen steuerlichen Wohnsitz im Ausland hat und keine Einkünfte in Griechenland erzielt. Wir müssen also auf jeden Fall sicherstellen, dass diese beiden Bedingungen erfüllt sind.Schließlich ist ein weiterer Faktor die Bewertung des Risikos der Anmeldung eines steuerlichen Wohnsitzes. Handelt es sich um eine natürliche Person, einer Person mit ständigem Wohnsitz in Griechenland oder einer ausländischen juristischen Person? Welchem Zweck dient die Investition, welche ist die Nutzungsdauer und der Verwertungsgrad der Immobilie? Jeder Fall wird gesondert geprüft und berücksichtigt.Beispielsweise kann es sein, dass die Investoren die Immobilie nicht nur als Feriendomizil nutzen, sondern auch für einige Monate im Jahr weiter davon profitieren möchten. Wenn sie davon Gebrauch machen und gleichzeitig andere Dienstleistungen, wie z.B. Verpflegungsdienstleistungen, erbringen, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie einen steuerlichen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte in Griechenland erwerben und anmelden müssen.

Asset Deal

In diesem Fall haben wir den direkten Erwerb der Immobilie, den sogenannten Asset Deal. In der Phase der Investition und des Erwerbs der Immobilie fallen Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Überweisungskosten an, die sich auf ca. 5 % belaufen und vom Käufer zu tragen sind. In der Phase der Nutzung und Verwertung der Immobilie unterliegen die steuerbaren Einkünfte aus Vermietung, Untervermietung und Nutzungsüberlassung einem progressiven Steuersatz, der bis zu 45 % erreichen kann. Handelt es sich nicht um ein Einzelunternehmen, werden leider keine Aufwendungen anerkannt, sondern im Gegenteil nur mit einem Satz von 5 % vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dazu kommt auch der besondere Solidaritätsbeitrag mit progressiven Sätzen mit bis zu 10 %. Schließlich haben wir in der Phase der Desinvestition, d.h. des Weiterverkaufs der Immobilie, das Problem der Kapitalertragssteuer, die momentan noch ausgesetzt ist und wir hoffen, dass dies so weitergehen wird.

Share Deal

Wenden wir uns nun dem Szenario zu, in dem der Investor Aktien an einem Unternehmen erworben hat, das die Immobilie erwerben wird, dem sogenannten Share Deal. In der Phase der Investition, d.h. des Aktienerwerbs, entstehen keine Steuerkosten. In der Phase der Nutzung und Verwertung durch das Unternehmen haben wir auf Unternehmensebene einen steuerpflichtigen Gewinn aus Geschäftstätigkeit, der nach heutigem Stand mit 22 % besteuert wird. Betriebskosten, Instandhaltung etc. der Immobilie werden abzugsfähig berücksichtigt. Abschreibungen werden auch bei Gebäuden mit einem Satz von 4 % vorgenommen und natürlich wird ein Abschlag von Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (griechisch ENFIA) anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Griechenland handelt, da es die gleiche steuerliche Behandlung wie jedes andere inländische Unternehmen nutzt.Von Seite des Aktionärs wird bei der Ausschüttung des Dividendengewinns ein Satz von 5 % angewendet, es sei denn, es handelt sich um eine Ausschüttung an eine juristische Person. In diesem Fall überprüfen wir, ob die Regeln zur Befreiung von konzerninternen Dividenden erfüllt sind oder ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit günstigeren oder sogar Nullsteuersätzen angewendet wird. Bei Weiterverkauf der Immobilie unterliegt der Gewinn einem Satz von 22 %. In der Phase, in der die Aktien vom Investor verkauft werden, entsteht eine Kapitalertragsteuer von 15 % von dem Mehrwert aus der Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Anschaffungspreis der Aktien. Handelt es sich um einen Aktionär mit den Eigenschaften einer juristischen Person, dann unterliegt der steuerpflichtige Gewinn aus dem Gewerbebetrieb einem Satz von 22 %, sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht ab dem 1. Juli 2020 erfüllt sind. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass wir dem Investor genau zuhören müssen, um eine angemessene Strategie zu erarbeiten.Wenn ein Käufer eine Immobilie erwerben möchte, um nur seinen Urlaub hier zu verbringen, wählen wir die Option zum Direkterwerb (Asset Deal). Möchte der Käufer diese Immobilie nutzen, um einen Geschäftsgewinn zu erzielen, liegt es auf der Hand, dass die für ihn steuerlich vorteilhafte Lösung darin besteht, über eine Gesellschaft zu investieren (Share Deal).Will der Investor beides, also ein Ferienhaus in Korinth aber auch einen geschäftlichen Gewinn daraus haben, sollte er wissen, wie er den Kauf dieser Immobilie finanzieren möchte. Es kann vorteilhaft sein, das Schuldscheindarlehen zu wählen, um steuergünstige Lösungen zu erzielen.

Wann gilt der Verkauf von Immobilien als Gewerbe?

In Griechenland und gemäß dem geltenden Rechtsrahmen des Artikels 21 des Einkommensteuergesetzbuchs ist vorgesehen, dass die Durchführung von drei Transaktionen, d.h. der Verkauf von drei Immobilien, über einen Zeitraum von zwei Jahren Fragen der Geschäftstätigkeit in Griechenland aufwirft. Investoren stellen sich daher automatisch zwei Fragen:

Die erste Frage betrifft die Definition, was wir unter Transaktionen verstehen. Kann durch dieselbe notarielle Urkunde die Übertragung von drei Wohnungseigentumen desselben Mehrfamilienhauses die Anwendung dieser Bestimmung erfolgen? Oder müssen drei verschiedene notarielle Urkunden zu unterschiedlichen Zeiten und innerhalb von zwei Jahren formell unterschrieben werden?

Die zweite Frage betrifft den Zeitraum von zwei Jahren, insbesondere im Fall, bei dem z.B. der Investor bereits zwei Immobilien übertragen hat, eine im April 2020 und die andere im Mai desselben Jahres. Wann kann er die Immobilie, die er gerade erwirbt, übertragen? Nächsten Juni, wenn zwei Kalenderjahre aus den bereits getätigten Überweisungen ablaufen, oder nächsten Januar 2023, wenn die zwei Steuerjahre für die Ausführung von Transaktionen ablaufen?

Bislang beruhen die Gerichtsurteile zur ersten Frage (Transaktion) auf der jeweiligen Fallbetrachtung, ohne eine konkrete Rechtsprechung, während die zweite Frage, welche das Kalenderjahr oder das Steuerjahr für den Zweijahreszeitraum betrifft, durch die Direktion der Steuerstreitbeilegung geprüft wird. Daher raten wir unseren Investoren lieber zu einer konservativen Vorgehensweise. Wir empfehlen Ihnen, beim Verkauf der Immobilien einen Zeitraum von mehr als zwei Steuerjahren anstelle von zwei Kalenderjahren abzuwarten. Unabhängig, ob dieser Verkauf mit einer oder mehreren notariellen Urkunden erfolgt.

Wir weisen darauf hin, dass für die Feststellung der Ausübung der Geschäftstätigkeit nach Artikel 21 des Einkommensteuergesetzbuchs keine Immobilien berücksichtigt werden, die sich bereits seit mehr als fünf Jahren im Besitz des Investors befinden, sowie von Verwandten bis zum zweiten Grad erblich oder gemeinnützig erworbene Immobilien.

Ständiger Wohnsitz in Griechenland wegen Immobiliennutzung

Ein weiteres Thema ist der Bezug des Investors zum Land, denn der Erwerb einer Immobilie kann eine Verbindung mit Griechenland darstellen.

Was passiert, wenn der Käufer diesen Bezug nicht wünscht?

In diesem Fall kann er die Immobilie entweder als Zweitwohnsitz nutzen oder auch vermieten. Allerdings kann er mit diesem Mietvertrag nicht gleichzeitig andere Dienstleistungen erbringen, weil sich dann Fragen einer Ausübung von Geschäftstätigkeiten ergeben.

Wünscht der Investor eine Verbindung zu Griechenland nutzt er seit dem Steuerjahr 2021 eine neue Regelung zugunsten ausländischer Steuerzahler, die durch Investitionen einen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland anmelden möchten. Diese Regelung bezieht sich auf der Vorschrift des Artikels 5A des Einkommensteuergesetzbuchs, die eingeführt wurde, um Investoren mit einer günstigen Steuerregelung für Einkünfte ausländischer Herkunft anzuziehen.

Es handelt sich u.a. um Investitionen beim Kauf einer Immobilie in Griechenland, sofern es sich bei diesem Kauf um eine oder mehrere Immobilien handelt, die einen Wert von 500.000 Euro überschreiten. Eine Investition dieses Umfangs soll in drei Jahren abgeschlossen werden unabhängig von dem Zeitpunkt der Anmeldung des steuerlichen Wohnsitzes in Griechenland.
Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist, dass der Steuerzahler die Möglichkeit hat, jährlich eine Steuer von 100.000 Euro zu entrichten. Vorteil dieser Steuerzahlung ist, dass er von weiterer Besteuerung von Einkünften ausländischer Herkunft somit befreit wird.

Achten Sie darauf, dass es in diesem Fall um Einkünfte ausländischer Herkunft nach der Anmeldung des steuerlichen Wohnsitzes in Griechenland geht. Einkünfte aus Griechenland dagegen, werden normal besteuert, wie alle Steuerinländer Griechenlands. Diese Zahlung von 100.000 Euro bedeutet somit, dass die Steuerpflicht für ausländische Einkünfte erfüllt wird ohne Anrechnungsmöglichkeit der ggf. bereits einbehaltenen ausländischen Steuer auf diese Einkünfte, aber auch ohne die Quelle seiner Einkünfte bei der jährlichen Steuererklärung offenlegen zu müssen.

Investoren, die unter diese Regelung fallen, sind nicht verpflichtet, die Einkommensquellen ausländischer Herkunft offenzulegen, obwohl sie in der Regel in Griechenland steuerlich ansässig sind. Darüber hinaus genießen sie eine Befreiung von der im Ausland gelegenen Erbschafts- oder Schenkungssteuer und sind verpflichtet, das Grundstück für den gesamten Zeitraum ihrer Einbeziehung in diese privilegierte Steuerregelung zu behalten, der maximal 15 Jahre betragen kann.

Zusammenfassend muss diese natürliche Person bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie der Regelung von Artikel 5A und dem Steuervergünstigungsrahmen unterliegt:

– Der Investor muss in den letzten sieben Jahren ein ausländischer Steuerzahler gewesen sein,
d.h.

  • Er/Sie darf keine Steuer-ID während dieser Jahre in Griechenland besitzen.

oder

  • Er/Sie musste während dieser Jahre in der Registerabteilung des Finanzamtes als ausländischer/e EinwohnerIn eingetragen werden.

oder

  • Wenn keine der beiden Voraussetzungen erfüllt sind, um mit steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigungen seinen/ihren tatsächlichen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Staat während dieser Zeit nachweisen zu können.

– Er/Sie muss eine Investition im Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro erfüllen.

– Die Investition muss in einem Zeitraum von drei (3) Jahren abgeschlossen werden.

– Bis zum 31.3. für das Jahr, das für ihn/sie von Interesse ist, einen Antrag auf Aufnahme in die begünstigte Steuerregelung zu stellen.

– Bereitschaft, 100.000 Euro jährlich und 20.000 Euro für jeden Angehörigen zu zahlen, der/die mit ihm/ihr diese günstige Regelung teilen möchte.

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland von einem ausländischen Investor kann eventuell die Frage zur Anmeldung eines steuerlichen Wohnsitzes in Griechenland stellen. Erfolgt dieser Erwerb direkt oder indirekt über ein Unternehmen kann dies über das Thema Wohnsitz in Griechenland entscheiden.

Wenn Sie sich weitere Informationen zum Thema Immobiliensinvestitionen in Griechenland wünschen und uns näher kennenlernen möchten, würden wir uns freuen, Sie persönlich in unserem Büro bei einer Tasse Kaffee begrüßen zu dürfen.

Wir unterstützen Sie gerne mit Professionalität und Fachkompetenz bei Ihren Investitionen!

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